agb für sales promotion
1. geltung
unsere leistungen erfolgen ausschließlich auf der grundlage der nachstehend aufgeführten allgemeinen geschäftsbedingungen (agb). etwaige entgegenstehende agb unserer auftraggeber haben keine gültigkeit, es sei denn, diese wurde von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt. weitere vereinbarungen wurden zwischen uns und unserem auftraggeber nicht getroffen und mündliche zusagen wurden nicht abgegeben.
2. angebote
alle preis- und leistungsangebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere auftragsbestätigung verbindlich. preisangaben gelten in eur zzgl. der gesetzlichen mehrwertsteuer.
3. auftragsstornierung
alle preis- und leistungsangebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere auftragsbestätigung verbindlich. preisangaben gelten in eur zzgl. der gesetzlichen mehrwertsteuer.
4. stornierung von personal
4.1. wird gebuchtes personal bis zu 48 stunden vor einsatzbeginn durch den auftraggeber storniert, so werden 50% des auftragswertes fällig. erfolgt der rücktritt zu einem späteren zeitpunkt, werden 80% der vereinbarten auftragssumme fällig.
4.2 auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den auftrag als ganzes und nicht auf die im auftrag enthaltenen einzelpositionen. werden vereinbarte leistungen als ganzes oder in teilen nicht in anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein anspruch auf gutschrift noch auf erstattung. hiervon ausgenommen sind leistungen nach aufwand.
5. auftragsausführung
5.1. das einsatzpersonal wird von uns entsprechend der auftragsanforderung ausgewählt. sollte es während des einsatzes notwendig sein, andere als die vereinbarten leistungen zu erbringen, so ist dieses vorab mit uns abzusprechen.
5.2. wir sind berechtigt aus wichtigen gründen, die dem auftraggeber mitzuteilen sind, vor und während der ausführung eines auftrages die durchführung anderen personen zu übertragen als ursprünglich vereinbart.
5.3. preisänderungen sind im laufe der durchführung eines einzelnen auftrages nur möglich, wenn sich die anforderungen ändern.
5.4. wir behalten uns das recht vor, einen auftrag aus wichtigem grund (z.b. drohender zahlungsunfähigkeit oder insolvenz des auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer zahlung nicht auszuführen, wobei dieses den auftraggeber nicht von seiner zahlungspflicht entbindet.
6. mängelrügen
leistungsmängel sind binnen zwei wochen nach beendigung des einsatzes schriftlich anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige ansprüche.
7. haftung
7.1 vorbehaltlich anderen als in diesen agb getroffenen regelungen haften wir auf schadensersatz wegen verletzung vertraglicher oder außervertraglicher pflichten nur bei vorsatz oder grober fahrlässigkeit.
7.2 insbesondere wenn das einsatzpersonal während der aktion den weisungen des auftraggebers unterliegt, haften wir nicht für evtl. entstehende schäden.
7.3. etwaige ansprüche verjähren innerhalb einer frist von drei monaten gerechnet ab ende der leistungserbringung.
7.4. ein dem auftraggeber zustehender schadensersatzanspruch besteht maximal in höhe der vereinbarten vergütung des teils der leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
7.5. wird uns selbstverschuldet die leistungserbringung unmöglich, so kann der auftraggeber schadensersatz verlangen. dieser ist begrenzt auf die vergütung für den teil der leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte.
7.6. anderweitige und darüber hinaus gehende schadensersatzansprüche des auftraggebers sind in fällen verspäteter lieferung oder nichterfüllung – insbesondere wegen höherer gewalt, krankheit, streik oder aussperrung – ausgeschlossen. dieses gilt nicht, soweit in fällen des vorsatzes oder der groben fahrlässigkeit gehaftet wird.
8. konkurrenzschutz
die von uns eingesetzten personen dürfen für die dauer von 18 monaten nach beendigung des einsatzes beim auftraggeber weder aushilfsweise noch als feste mitarbeiter angestellt bzw. als subunternehmen beauftragt oder an dritte vermittelt werden. für jeden fall des verstoßes ist eine konventionalstrafe von 3.000,00 euro pro person vereinbart. weitere schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
9. zahlung
9.1. sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche rechnungen sofort und ohne jeden abzug nach erhalt der rechnung fällig.
9.2. bei zahlungsverzug oder stundung werden zinsen gem. § 288 bgb sowie einziehungs- und mahnkosten berechnet, wobei der nachweis eines höheren verzugsschadens jederzeit möglich ist.
9.3. wechsel werden nicht, schecks erfüllungshalber und unter dem vorbehalt der gutschrift angenommen.
9.4. bei zahlungsverzug des auftraggebers können wir die weitere ausführung eines auftrages bis zur zahlung zurückstellen und für die ausführung des restverteilauftrages vorkasse verlangen.
9.5. die zurückhaltung einer zahlung oder eine aufrechnung mit ggf. bestehenden gegenansprüchen des auftraggebers aus früheren aufträgen ist mit ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter forderungen ausgeschlossen.
9.6. eingehende zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden bestimmung des bestellers jeweils zuerst die kosten, dann die zinsen und zuletzt die hauptforderung, bei mehreren forderungen zunächst jeweils die ältere.
10. sonstige bedingungen
sowohl der auftraggeber als auch wir sind berechtigt, alle während der aktion aufgenommenen dokumentationen, einschließlich bild- und filmmaterial, uneingeschränkt für eigene werbezwecke zu nutzen. diese können eingetragene marken und produkte des auftraggebers beinhalten.
11. erfüllungsort und gerichtsstand
erfüllungsort und gerichtsstand ist der sitz des unternehmens.
12. schlussbestimmungen
12.1. übertragung von rechten und pflichten des auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen vertrag bedürfen zu ihrer wirksamkeit unserer schriftlichen zustimmung.
12.2. im falle der unwirksamkeit einzelner bestimmungen bleiben die übrigen bestimmungen verbindlich. die unwirksame bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige bestimmung ersetzt.
12.3. sämtliche erklärungen, welche die wirksamkeit des vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der schriftform. eine änderung des schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der schriftform.